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Pflegegrad
7 Min. Lesezeit10. März 2026

Pflegegrad beantragen – so geht's

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Von der Antragstellung bis zur Begutachtung durch den MDK – alles was Sie wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos – per Anruf oder kurzem Schreiben – bei Ihrer Pflegekasse. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst (MD) die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und die Kasse stellt einen der fünf Pflegegrade fest. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – rund ein Drittel der Widersprüche führt zu einer höheren Einstufung.

Der Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung – darunter auch der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, was bei der Begutachtung wichtig ist und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Was ist ein Pflegegrad?

Seit der Pflegereform 2017 werden Pflegebedürftige in fünf Pflegegrade (1 bis 5) eingestuft. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Der Antrag kann formlos erfolgen – ein kurzes Schreiben oder sogar ein Telefonanruf genügt. Wichtig ist, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt wird, denn die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Tipp: Rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und sagen Sie: 'Ich möchte einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.' Das Formular wird Ihnen dann zugesandt.

Schritt 2: Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst)

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen:

  • Mobilität – Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Wie gut kann die Person Situationen verstehen und kommunizieren?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Gibt es herausfordernde Verhaltensweisen?
  • Selbstversorgung – Wie selbstständig ist die tägliche Körperpflege, Ernährung und Ankleiden? (höchste Gewichtung!)
  • Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen – Wie gut werden Medikamente, Therapien etc. bewältigt?
  • Gestaltung des Alltagslebens – Wie selbstständig ist die Tagesgestaltung und der soziale Kontakt?

Schritt 3: Vorbereitung auf den Gutachterbesuch

Die Vorbereitung auf den Gutachterbesuch ist entscheidend für eine faire Einstufung. Folgende Tipps helfen Ihnen:

  • Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch über mindestens 1–2 Wochen, in dem Sie alle pflegerischen Tätigkeiten dokumentieren.
  • Legen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bereit (Arztbriefe, Medikamentenpläne, Befunde).
  • Bitten Sie eine Vertrauensperson, beim Termin anwesend zu sein.
  • Beschönigen Sie nichts – schildern Sie die Pflegesituation realistisch und an 'schlechten' Tagen.
  • Notieren Sie sich vorab alle Hilfsmittel und Unterstützungen, die regelmäßig benötigt werden.

Schritt 4: Bescheid und Widerspruch

Die Pflegekasse teilt Ihnen den festgestellten Pflegegrad schriftlich mit. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Bei rund einem Drittel aller Widersprüche wird der Pflegegrad angehoben – es lohnt sich also!

Tipp: Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie sofort Ihre kostenlose Pflegebox bei MediVita Plus bestellen. Wir kümmern uns um den gesamten Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben genügt – Sie müssen kein spezielles Formular vorab besorgen.

Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad bekomme?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt – stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.

Was wird bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst geprüft?

Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. Die Selbstversorgung wird am stärksten gewichtet.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Etwa ein Drittel aller Widersprüche führt zu einer höheren Einstufung – ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen erhöhen Ihre Erfolgschancen.

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